Neues Gesetz aktiv

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Das neue Behindertenrechte-Gesetz erklärt

Seit dem 1. Januar 2024 gilt im Kanton Baselland das neue Behindertenrechte-Gesetz (BRG BL). Was ändert sich nun? Wir haben beim Kanton nachgefragt.

 

Das BRG BL definiere die für den Kanton massgeblichen Grundsätze der Behindertenrechte. Dabei berücksichtige es insbesondere die Verhältnismässigkeit sowie den Interessensausgleich zwischen Privaten, Öffentlichkeit und Behindertengleichstellung. Dies hat der Kanton in einer Medienmitteilung zur Gesetzeseinführung geschrieben. Seither setzt der Kanton das Gesetz um.

 

Drei Schwerpunkte

Zunächst gäbe es drei Schwerpunkte, sagt die Kommunikationsleiterin der Finanz- und Kirchendirektion (FKD) Martina Rupp auf unsere Anfrage hin. «Mobilität und Bauen», «Kultur und Bildung» und «Politische Mitwirkung und Arbeit». Für die Anpassung der Rechtsgrundlagen und die darauf basierenden Massnahmen würden für die Jahre 2024 und 2025 CHF 2,4 bis 2,6 Millionen investiert inklusive Personalkosten, so Rupp weiter.

 

Konkreter Nutzen

Im Bereich «Mobilität und Bauen» gibt es einen ganz konkreten Nutzen: Kund*innen der KBB, also der Koordinationsstelle Fahrten für mobilitätseingeschränkte Personen beider Basel, dürfen 20 statt 14 Fahrten pro Monat in Anspruch nehmen. Zudem profitieren sie von einem reduzierten Selbstbehalt. Im Bereich «Politische Mitwirkung und Arbeit» können schreibunfähige Stimmberechtigte neu eine stimmberechtigte Person ihrer Wahl damit beauftragen, ihre politischen Rechte auszuüben. Martina Rupp von der FKD verweist dazu an die Landeskanzlei.

 

Mehr Inklusion in der Kultur

Mit dem BRG BL wird auch das Kulturförderungsgesetz angepasst. So solle in den nächsten Jahren die Förderung der Inklusion vorangetrieben werden, sagt Martina Rupp. Das Amt für Kultur unterbreite dem Regierungsrat im Rahmen des Kulturberichts ein Konzept mit einem Massnahmenplan für vier Jahre. Eine konkrete Massnahme ist beispielsweise das Label «Kultur inklusiv». Die Baselbieter Kulturinstitutionen sollen dieses erwerben. Das Label fördert die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am kulturellen Leben. Unter anderem durch barrierefreie Kommunikation und hindernisfreien baulichen Zugang.

 

Anlaufstelle für die Verwaltung

Das BRG BL schreibt vor, dass der Kanton eine neue Anlaufstelle schafft. Diese Stelle hat die Aufgabe, sich für koordinierte und kontinuierliche Umsetzung der Behindertenrechte im Kanton einzusetzen. Heisst es in der Mitteilung zur Gesetzeseinführung. Und bei Bedarf berate die Stelle auch die Gemeinden zu Fragen der Behindertenrechte. Martina Rupp von der FKD ergänzt zur Funktion der Stelle: «Sie ist in erster Linie gegen innen gerichtet und hilft der kantonalen Verwaltung bzw. den Dienststellen des Kantons, sich nach dem Gesetz auszurichten und ihre Dienstleistungen entsprechend zu konzipieren.»

 

Zusammenarbeit mit uns

Die neue Anlaufstelle wird aber auch für insieme Baselland ein wichtiger Kontaktpunkt sein. Eine ihrer Aufgaben gemäss BRG BL ist es, den Austausch zu pflegen mit anderen Gemeinwesen sowie mit Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen über Angelegenheiten der Rechte von Menschen mit Behinderungen.

 

Foto von Elena Mozhvilo auf Unsplash